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Deutschland

Empfänger-Überprüfung bei Überweisungen

Seit dem 9. Oktober 2025 sind alle Kreditinstitute dazu verpflichtet, bei Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchzuführen. Das dient der Sicherheit. Die richtige Schreibweise hilft, Warnmeldungen zu vermeiden (siehe letzter Absatz),

Früher haben Banken bei Überweisungen den angegebenen Empfängernamen nicht mit dem zur IBAN gehörendem Namen abgeglichen. Um die Gefahr von Fehlüberweisungen aufgrund von Tippfehlern zu verringern und Betrug zu verhindern, führte die EU mit einer Verordnung nun die Empfängerüberprüfung ein.

Eine Empfängerüberprüfung ist bei Überweisungen von Girokonto zu Girokonto vorgeschrieben. Überprüft werden sowohl elektronisch eingereichte Überweisungen als auch papierhaft abgegebene Überweisungen. Bei papierbasierten Aufträgen erfolgt die Prüfung jedoch nur, wenn die Kundin oder der Kunde sie persönlich in der Filiale abgibt.

Sofern Ihre Angaben mit dem Empfängernamen übereinstimmt, wird die Überweisung problemlos ausgeführt. Gibt es eine teilweise oder keine Übereinstimmung erhalten Sie Warnhinweise. Sie können die Überweisung dann dennoch ausführen. Das Kreditinstitut haftet aber nicht mehr für Falschüberweisungen.

Der richtige Empfängername

Viele Spenderinnen und Spender haben bisher an uns mit dem Empfängernamen »EmK-Weltmission« überwiesen. Diese erhalten nun eine Fehlermeldung. Die EmK-Weltmission gehört rechtlich zur Körperschaft der »Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland«. Wer künftig reibungslos an uns spenden möchte, kann das mit dem Empfängernamen 
»Ev.-meth. Kirche Weltmission« tun.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Ev.-meth. Kirche Weltmission
IBAN: DE65520604100000401773
BIC: GENODEF1EK1

Geben Sie bitte Ihre Anschrift (Straße und PLZ) im "Verwendungszweck" an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung schicken können.